Klasse B (Schaltgetriebe) |
Kraftfahrzeuge(außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
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Klasse B mit Schlüsselzahl 197
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Mit der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung wird auf die sogenannte Automatikbeschränkung verzichtet beziehungsweise diese Beschränkung wird aufgehoben, auch wenn die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe absolviert worden ist. Voraussetzung ist eine Schulung in einer Fahrschule im Umfang von mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten) sowie eine 15-minütige Testfahrt, in der der jeweilige Bewerber nachweisen muss, dass er zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B befähigt ist. |
Klasse B (Automatikgetriebe) |
Kraftfahrzeuge(außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
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Klasse B mit Schlüsselzahl 96 |
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist. |
Klasse B mit Schlüsselzahl 196 |
Die Fahrerlaubnis der Klasse B, berechtigt im Inland, auch zum Führen von Krafträdern(auch mit Beiwagen) der Klasse A1 |
Klasse AM |
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit
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Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit
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Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit
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Klasse A1 |
Krafträder mit
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
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Klasse A2 |
Krafträder mit
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Klasse A |
Krafträder mit
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
oder
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